Die erste Beratung ist für Sie kostenfrei , es handelt sich bei der Beratung um ein sogenanntes Orientierungsgespräch, in dem es um grundsätzliche Fragen geht, z.B. um die Frage der Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder den Versuch der Führung von Vergleichsgesprächen mit Gläubigern.
Die Sichtung von umfangreichen Unterlagen und Zahlenmaterial gehört nicht dazu.
Ich berate Sie telefonisch und/oder per E-Mail. Zumeist wissen Sie bereits jetzt , welche Entscheidungen Ihnen weiterhelfen können.
Hinweis : Mein Angebot für eine Erstberatung bezieht sich ausschließlich auf die Rechtsgebiete Insolvenzrecht , Insolvenzstrafrecht und Wirtschaftsrecht, also jene Themenbereiche , in denen auch ein konkreter Auftrag im
Anschluß an die Vorberatung in Betracht kommen kann.
Rufen Sie uns gerne an unter 0421 69 202 843 , wenn Sie Fragen zu Ihrem speziellen Fall haben oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Wir beraten Sie zuverlässig, wie in Ihrem Fall am besten vorzugehen ist und wie eine schnellstmögliche Entschuldungsregelung aussehen kann.
Sie können dann entscheiden, ob Sie uns einen weiterführenden Beratungsauftrag erteilen wollen.
Ihre Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei, Ihre Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht, wir geben sie nicht an Dritte weiter.
Bitte nennen Sie in Ihrer E-Mail an uns Ihren Namen und Vornamen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse und schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Vielen Dank!