Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Das zuständige Gericht

 

Örtlich zuständig ist stets ein Amtsgericht als Insolvenzgericht und zwar dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Auch für ehemals Selbständige befindet sich dieser an dessen Wohnsitz. Darunter ist der räumliche Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse einer Person zu verstehen.

 

Bei juristischen Personen (GmbH, UG, AG) entscheidet der satzungsmäßig festgelegte und ggf. im Handelsregister eingetragene Sitz.

 

 

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Marcusallee 16

D-28359 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

[email protected]

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Infobox

Pfändungsbelle ab 1.7.2025/26

pfaendungstabelle_ab_01072025.pdf
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