Beginn der Wohlverhaltensperiode: Exakt mit dem Tag des Beschlusses des Gerichts, das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Dauer der Wohlverhaltensperiode: Seit 1.1.2021 3 Jahre für alle ab dem 1.10.20 gestellten Insolvenzanträge
Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode sind Sie schuldenfrei.
Achtung:
Im Insolvenzplanverfahren ist eine Restschuldbefreiun sogar auf weniger als 1 Jahr möglich. Näheres erfahren Sie unter: Insolvenzplan.