Beginn der Wohlverhaltensperiode:Exakt mit dem Beschluss des Gerichts,das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Dauer der Wohlverhaltensperiode: Im Normalfall 6 Jahre.
Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode sind Sie schuldenfrei.
Achtung:
Seit 1. Juli 2014 ist eine Verkürzung der Wartezeit auf 5 Jahre oder 3 Jahre
im Insolvenzplanverfahren sogar auf weniger als 1 Jahr möglich. Näheres erfahren Sie unter: Insolvenzplan.