Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Wann sind Sie schuldenfrei?

 

Beginn der Wohlverhaltensperiode: Exakt mit dem Tag des Beschlusses des Gerichts, das Insolvenzverfahren zu eröffnen.

 

Dauer der Wohlverhaltensperiode: Seit 1.1.2021 3 Jahre für alle ab dem 1.10.20 gestellten Insolvenzanträge

 

Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode sind Sie schuldenfrei.

 

Achtung:

Im  Insolvenzplanverfahren ist eine Restschuldbefreiun sogar auf weniger als  1 Jahr möglich. Näheres erfahren Sie unter: Insolvenzplan.

 

                              

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Marcusallee 16

D-28359 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

[email protected]

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Infobox

Pfändungsbelle ab 1.7.2025/26

pfaendungstabelle_ab_01072025.pdf
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