Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Früher Ausstieg aus der Insolvenz

 

In Deutschland noch zu wenig bekannt, aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durchaus möglich, ist ein vorzeitiger Ausstieg aus der Insolvenz.

 

Sie haben bereits ein Insolvenzverfahren durchlaufen, befinden sich in der Wohlverhaltensphase und suchen nach einem Weg, vor Ablauf der 6-jährigen (3-jährigen) Wartefrist so früh wie möglich aus dem Insolvenz-verfahren „auszusteigen“?

 

Dann könnte für Sie eine vorzeitige Restschuldbefreiung in Betracht kommen, falls Sie die Möglichkeit haben, einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen (die Quote ist u.a. abhängig vom  geschuldeten Gesamt-volumen der Verbindlichkeiten), der Sie in die Lage versetzt, den Gläubigern ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Falls dies der Fall sein sollte, könnten Sie Ihre Wohlverhaltensphase erheblich verkürzen und eine vorzeitige Restschuldbefreiung mit Schuldenerlass erreichen. Denn auf Beschluss des BGH (Bundesgerichtshof) vom 29. September 2011/Az. IX ZB 219/10 ist, obwohl nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, eine vorzeitige Restschuldbefreiung vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode möglich.

 

 Wir beraten Sie und führen nach Erörterung der erforderlichen Voraussetzungen die Verhandlungen mit den beteiligten Gläubigern und dem Insolvenzgericht bis hin zur Restschuldbefreiung. Rechnen Sie abhängig von der Gläubigeranzahl mit einer Bearbeitungs-und Verhandlungsdauer von ca. 3 Monaten.

 

 

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2023

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