Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Wie läuft das Regelinsolvenzverfahren ab?

Bei natürlichen Personen (Selbständige/Unternehmer, Freiberufler):

  1. Antragstellung (freiwillig) durch den Schuldner, verbunden mit einem Restschuldbefreiungsantrag und einem Kostenstundungsantrag.
     
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters/eines Sachverständigen.Dieser prüft,ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist,um die Kosten eines Verfahrens zu decken. 
     
  3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens wie bei Verbraucherinsolvenz.
     
  4. Schlusstermin wie bei der Verbraucherinsolvenz,entweder mündliche oder schriftliche Anhörung der Gläubiger, Beschluss des Gerichts. Anschließende Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren wie bei der Verbraucherinsolvenz.

 

Im übrigen besteht kaum ein Unterschied zur Verbraucherinsolvenz .

Bei juristischen Personen (GmbH, AG, Limited etc.):

  1. Gesetzliche Verpflichtung des Geschäftsführers zur Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Kenntnis des Insolvenzgrundes. Bei Fristversäumung zivil- und strafrechtliche Folgen.
     
  2. Nach Eingang des Insolvenzantrags: Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens, Bestellung eines Gutachters/Sachverständigen/vorläufigen Insolvenzverwalters. Prüfung des Vorliegens eines Insolvenzgrundes und der Deckung der Verfahrenskosten. Prüfung vorläufiger Maßnahmen: z.B. Bestellung eines Gläubigerausschusses, allgemeines Verfügungsverbot usw. Ist Masse voraussichtlich nicht kostendeckend,ist also zu wenig Geld/Vermögen vorhanden,um die Verfahrenskosten zu bezahlen: Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.
     
  3. Ist genügend Masse vorhanden: Eröffnungsbeschluss, Anberaumung einer Gläubigerversammlung,es folgen Berichtstermin und Prüfungstermin beim Insolvenzgericht. Im Prüfungstermin: Prüfung der angemeldeten Forderungen nach Betrag, Erstellung einer Insolvenztabelle.
     
  4. Nach Verwertung der Insolvenzmasse und vollständiger Abwicklung des Insolvenzverfahrens: Schlusstermin mit anschließender Gläubigerversammlung. Stimmt das Gericht der Verteilung zu,findet sie statt.


Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

D-28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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