Zur Verdeutlichung für natürliche Personen:
Das Regelinsolvenzverfahren betrifft Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, ganz allgemein Selbstständige) , die noch aktiv tätig sind und ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an alle anderen Personen wie Arbeit-nehmer, Rentner, Arbeitslose, Studenten etc.
Vom Ergebnis her betrachtet ist es einerlei, welches Verfahren man letztlich durchlaufen muss, in beiden Fällen erhält der Schuldner zum Abschluss der 6-jährigen Wohlver-haltensperiode die Restschuldbefreiung.
Unterschied in formaler Hinsicht:
Der Verbraucherinsolvenz muss zwingend ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungs-versuch vorausgehen. Es müssen außerdem zwingend die amtlichen Verfahrensvordrucke verwendet werden.
Bei der Regelinsolvenz muss kein Schuldenbereinigungsverfahren vorausgehen, die Verwendung amtlicher Vordrucke ist nicht erforderlich (aber unbedingt zu empfehlen).