Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Verbraucher-oder Regelinsolvenz?

 

Zur Verdeutlichung für natürliche Personen:

 

Das Regelinsolvenzverfahren betrifft Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, ganz allgemein Selbstständige) , die noch aktiv tätig sind und ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen.

 

Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an alle anderen Personen wie Arbeit-nehmer, Rentner, Arbeitslose, Studenten etc.

 

Vom Ergebnis her betrachtet ist es einerlei, welches Verfahren man letztlich durchlaufen muss, in beiden Fällen erhält der Schuldner zum Abschluss der 6-jährigen Wohlver-haltensperiode die Restschuldbefreiung.


Unterschied in formaler Hinsicht:

 

Der Verbraucherinsolvenz muss zwingend ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungs-versuch vorausgehen. Es müssen außerdem zwingend die amtlichen Verfahrensvordrucke verwendet werden.

 

Bei der Regelinsolvenz muss kein Schuldenbereinigungsverfahren vorausgehen, die Verwendung amtlicher Vordrucke ist nicht erforderlich (aber unbedingt zu empfehlen).

 

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

D-28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2024

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