Die Privatinsolvenz für Verbraucher wie auch die für Selbständige (also alle natürlichen Personen) bedeutet einen tiefen Einschnitt in das Erwerbsleben und das private Umfeld der Betroffenen.
Letzten Endes hat der Schuldner eine Dauerbelastung zu ertragen, die auch nach der jüngsten (Teil-)Reform kaum weniger als 6-7 Jahre andauern dürfte, denn zu berücksichtigen sind:
Fazit: Alles
ist besser als die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass wir dem Schuldner stets dazu raten, mit unserer Hilfe einen außergerichtlichen und freiwilligen Schuldenvergleich auszuhandeln oder im Falle der Insolvenzeröffnung ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen.Voraussetzung dafür ist allerdings, dass finanzielle Mittel von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden können.
Ist ein Insolvenzverfahren unvermeidlich, begleiten und betreuen wir Sie vom Beginn der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Restschuldbefreiung.