Unsere Kanzlei bietet Beratung über:
die Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Insolvenzordnung;
professionelle Hilfe bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens;
Sanierungsmediation und Gestaltung von Schuldenregulierungsplänen; Strafverteidigung bei allen Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Insolvenzordnung und dem GmbH-Gesetz.
Wir vertreten Verbraucher, (ehemals) Selbstständige und Freiberufler, Geschäftsführer von GmbH und Unternehmergesellschaft und deren Gesellschafter in allen Fällen gesellschaftsrechtlicher und strafrechtlicher Problemstellungen.
Dabei ist Insolvenzvermeidung durch außergerichtliche Schuldenregulierung immer die 1. Wahl bei der Strategie, Sie dauerhaft zu entschulden und Ihnen einen Neubeginn zu ermöglichen.
Ist ein Insolvenzverfahren unvermeidlich, begleiten und betreuen wir Sie vom Beginn der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der endgültigen Restschuldbefreiung.
Profitieren Sie im übrigen von unserer umfangreichen Erfahrung in allen sozialrechtlichen und existenziellen Problemstellungen, wenn es um Fragen der Grundsicherung und eines Neubeginns in der Wohlverhaltensphase geht.