Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

  • Kompetente Beratung

    Wir helfen bei Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenvergleich. Wir bieten Beratung und Strafverteidigung aus einer Hand. » mehr

Ihre Vorbereitung:

 

Gläubigerpost:

 

Eine weit verbreitete Methode der „Problembewältigung“ bei Schuldnern besteht darin, Briefe, Bescheide, Gerichtsurteile, Pfändungsprotokolle und sonstige unangenehme Post nicht zu öffnen bzw. ungeordnet irgendwo dort abzulegen, wo sie keine unangenehmen Erinnerungen mehr wecken oder gar alles im Müll verschwinden zu lassen. Um es so auszudrücken: Dies kann sich außerordentlich nachteilig für Sie auswirken, wenn Sie eines Tages dem Schrecken ein Ende machen und neu beginnen wollen. Denn ein „vergessener Gläubiger“ mag im Insolvenzverfahren bei der Restschuldbefreiung keine entscheidende Rolle spielen, ganz anders sieht das jedoch im Planverfahren, beim außergerichtlichen Vergleich oder im Schuldenbereinigungsverfahren aus.

 

Deshalb: Gehen Sie offensiv mit den Sie bedrückenden Unterlagen um, sammeln Sie sie in einem oder mehreren Ordnern oder im Schuhkarton und werfen Sie auf keinen Fall irgendwelche diesbezüglichen Schriftstücke weg.

 

Bei einem Beratungsauftrag sind wir darauf angewiesen, von Ihnen eine vollständige Gläubigerzu-sammenstellung mit allen Forderungen, Adressen und Aktenzeichen zu erhalten. Falls Sie Ihre Unterlagen in einem 'Schuhkarton' gesammelt haben: kein Problem!Schicken Sie uns 'Ihre gesammelten Werke' zu, wir sichten und ordnen alles für Sie.

 

Sonstiges:

 

Es gibt eine Reihe von weiteren Fragen, deren Beantwortung in Vorbereitung eines Auftrages - in welche Richtung auch immer - Sie interessieren dürfte.

 

Eine pauschale Beantwortung unterschiedlicher Fragen,

  • z.B., ob Sie weiteren Schuldendienst leisten sollten,
  • ob ein Schuldenvergleich für Sie der richtige Weg ist,
  • ob Sie ein neues Konto eröffnen  oder in sonstiger Form Rückstellungen für den Fall des Falles bilden sollten und vor allem dürfen,
  • ob es Mittel gegen die Abgabe einer Vermögensauskunft mit der Folge einer SCHUFA-Eintragung geben könnte,
  • ob es ratsam ist, bestimmte Gläubiger (z.B. Verwandte) zu bevorzugen(auf keinen Fall), etc.

verbietet sich. 

Denn Antworten können - abhängig von Ihrer individuellen Fallkonstellation - unterschiedlich ausfallen und für Sie unerwünschte Folgen auslösen. Was in dem einen Fall richtig sein kann, ist in einem anderen Fall möglicherweise falsch und kontra-produktiv.

 

Unser Rat: Denken Sie gründlich und selbstkritisch  darüber nach, welches Ziel Sie erreichen wollen und welcher Einsatz finanzieller Art Ihnen möglich ist. Schreiben Sie Sie uns oder rufen Sie uns an.Sie erhalten zuverlässig eine zufriedenstellende Antwort.

 

Wir beraten Sie gerne individuell und kompetent.

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Infobox

Insolvenztabelle ab 1.7.2023

pfaendungstabelle_ab_01072023.pdf
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