Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Wen betrifft die Regelinsolvenz?

Das Regelinsolvenzverfahren betrifft:

 

  • Schuldner, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine selbständige  wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, also Unternehmer/Selbstständige sind;
  •  ehemals wirtschaftlich Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind (ab 20 Gläubigern aufwärts gilt das immer) und/oder gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen;
  • alle juristischen Personen wie z.B. GmbH und AG,die zahlungsunfähig und / oder überschuldet sind.           

     

 

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

D-28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2024

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