Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Wen betrifft die Regelinsolvenz?

Das Regelinsolvenzverfahren betrifft:

 

  • Schuldner, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine selbständige  wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, also Unternehmer/Selbstständige sind;
  •  ehemals wirtschaftlich Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind (ab 20 Gläubigern aufwärts gilt das immer) und/oder gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen;
  • alle juristischen Personen wie z.B. GmbH und AG,die zahlungsunfähig und / oder überschuldet sind.           

     

 

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Marcusallee 16

D-28359 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

[email protected]

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Infobox

Pfändungsbelle ab 1.7.2025/26

pfaendungstabelle_ab_01072025.pdf
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