Bis zum 30.6.2014 musste der Schuldner 6 Jahre warten, ehe ihm eine Restschuldbefreiung erteilt wurde und er schuldenfrei war. Seit 1.1.2021 beträgt die Dauer bis zur endgültigen Entschuldung für Verbraucher ebenso wie für Selbständige nur noch 3 Jahre.
Allerdings beträgt die Frist bis zur Löschung der belastenden Daten bei der SCHUFA im Ergebnis nach wie vor im Extremfall bis zu 4 Jahre.
Es kann daher gute Gründe geben, nach Eröffnung des Verfahrens bis zum Schlusstermin einen Insolvenzplan einzureichen, um eine vollständige Entschuldung und damit die Möglichkeit unbelasteter wirtschaftlicher Selbstständigkeit anzustreben
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