Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Das Insolvenzplanverfahren für Verbraucher und Selbständige

 

Bis zum 30.6.2014 musste der Schuldner 6 Jahre warten, ehe ihm eine Restschuldbefreiung erteilt wurde und er schuldenfrei war. Seit 1.1.2021 beträgt die Dauer bis zur endgültigen Entschuldung für Verbraucher ebenso wie für Selbständige nur noch 3 Jahre.

 

Allerdings beträgt die Frist bis zur Löschung der belastenden Daten bei der SCHUFA im Ergebnis nach wie vor im Extremfall bis zu 4 Jahre.

 

Es kann daher gute Gründe geben, nach Eröffnung des Verfahrens bis zum Schlusstermin einen Insolvenzplan einzureichen, um eine vollständige Entschuldung und damit die Möglichkeit unbelasteter wirtschaftlicher Selbstständigkeit anzustreben

 

 

Hier finden Sie Näheres zu diesem Thema.

 

 

 

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2023

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