Was immer Sie als Geschäftsleiter in der Phase einer (auch nur drohenden) Krise tun: Jede Handlung oder Unterlassung kann erhebliche Konsequenzen für Sie persönlich und das von Ihnen geleitete Unternehmen haben, denn die engen und restriktiven Bestimmungen des Insolvenzrechts machen de facto ein korrektes Verhalten bei Überschuldung oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit mehr als schwierig.
Aufgrund häufig enger Involvierung von Gesellschaftern in die wirtschaftlichen Geschicke einer GmbH sind vielfältige Haftungsgefahren gerade auch für Gesellschafter im Vorfeld einer Insolvenz zu beachten.