Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Haftung: Geschäftsführer und Gesellschafter

 

Was immer Sie als Geschäftsleiter in der Phase einer (auch nur drohenden) Krise tun: Jede Handlung oder Unterlassung kann erhebliche Konsequenzen für Sie persönlich und das von Ihnen geleitete Unternehmen haben, denn die engen und restriktiven Bestimmungen des Insolvenzrechts machen de facto ein korrektes Verhalten bei Überschuldung oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit mehr als schwierig.

 

Aufgrund häufig enger Involvierung  von Gesellschaftern in die wirtschaftlichen Geschicke einer GmbH sind vielfältige Haftungsgefahren gerade auch für Gesellschafter im Vorfeld einer Insolvenz zu beachten.

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2024

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