Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der umfassenden Beratung von Einzelpersonen/Arbeitnehmern/Beamten und Selbstständigen, GbR und GmbH, in Krise und Insolvenz. Dabei bevorzuge ich das Ausschöpfen aller Möglichkeiten einer außergerichtlichen Sanierung zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens. Dieses Bestreben setzt sich innerhalb des Insolvenzverfahrens fort, wenn es darum geht, auch zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt rasche Entschuldung zu erreichen, z. B. durch einen Sanierungsplan/Insolvenzplan in Kombination mit Eigenverwaltung oder die Erhaltung der selbstständigen Tätigkeit. Dabei ist eine erfolgreiche Vertretung von Einzelunternehmern und GmbH-Geschäftsführern ohne fundierte Kenntnisse im Strafrecht/Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht kaum möglich. Gerade im vorinsolvenzlichen Stadium ist eine ergebnisorientierte und durchaus auch robuste Verhandlungsführung nicht selten erfolgreich. Dies gilt speziell im Umgang mit institutionellen Gläubigern.
Es mag an meinem Elternhaus liegen – beide Elternteile waren selbstständig tätig – dass ich frühzeitig eine gewisse Affinität zur rechtlichen Ausprägung wirtschaftlicher Tätigkeit entwickelt habe, sodass für mich nur der Anwaltsberuf infrage kam.