Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Was können wir für Sie tun?

 

Exemplarische Darstellung unserer Tätigkeit:

 

  1. Wir stellen für Sie den schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem für Sie zuständigen Gericht.
  2. Wir erstellen für Sie einen Schuldenbereinigungsplan.
  3. Wir führen für Sie den zwingend erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durch.
  4. Wir stellen für Sie die gemäß § 305 Insolvenzordnung vorgeschriebene Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung aus.
  5. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Verzeichnisse nach den amtlichen Vorgaben.
  6. Wir stellen für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenstundung.
  7. Wir stellen für Sie den Antrag auf Restschuldbefreiung.
  8. Auf Wunsch begleiten wir Sie während der Dauer der Wohlverhaltensperiode (kostenpflichtig).

 

Selbstverständlich beantworten wir in jeder Phase des Insolvenzverfahrens alle Fragen, die Sie uns stellen.

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

D-28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2024

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