Experteninterview mit dem Anwaltsportal "rechtecheck.de"
Rechtecheck: Mit welchen Fällen kommen Mandanten häufig zu Ihnen?
Neben Einzelpersonen in Beschäftigungsverhältnissen beim Staat oder in der Privatwirtschaft habe ich es häufig mit Selbstständigen zu tun, die sich im fortgeschrittenen Stadium der Überschuldung bis hin zur Zahlungsunfähigkeit befinden, nicht selten droht Zwangsvollstreckung, sodass es auf die Regelung der dringend notwendigen Schritte ankommt, um betroffenen Familien den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Darüber hinaus berate ich GmbH-Geschäftsführer zum einen bei einer möglichen Sanierung oder Umstrukturierung des Unternehmens, aber auch im persönlichen Bereich, wenn es zum Beispiel um Insolvenzstraftaten geht, die fast immer im Zusammenhang mit der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen seiner persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen können. Einen nicht unwesentlichen Teil meiner Arbeit nimmt auch die Begleitung von Unternehmern und GmbH -Geschäftsführern in Anspruch, die eine kundige Begleitung während der 3-jährigen Restschuldbefreiungsphase wünschen, in der es regelmäßig diverse Fragestellungen auch im Kontext einer Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter zu klären und gegenüber Gericht und Insolvenzverwalter zu vertreten gilt.
Rechtecheck: Was sind Ihrer Meinung nach die häufigsten Fehler, bevor sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
Schulden, Scham und die Angst vor Abwertung sind häufiger Grund für eine Vermeidungshaltung, die die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung verhindert oder zu lange hinauszögert. Wer
sehenden Auges erlebt, dass sich das Aufhäufen von Schulden irgendwann verselbstständigt und der Überblick verloren geht, wer täglich das Erscheinen des Gerichtsvollziehers befürchtet, neigt
dazu, sprichwörtlich den Kopf in den Sand zu stecken.
Indessen:
Es ist leicht, eine solche Vermeidungsstrategie von außen als Fehler zu betrachten, wenn man selbst nicht betroffen ist, einerlei, ob finanzielle Probleme selbstverschuldet sind oder andere
Ursachen haben. Häufig befürchten Beamte/Angestellte im öffentlichen Dienst negative Folgen für ihren Status bis hin zur Entlassung, wenn der Dienstherr bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens
durch den Insolvenzverwalter von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit erfährt. Solche Befürchtungen sind allerdings schon aus arbeitsrechtlichen Gründen überwiegend unbegründet.
Nüchtern betrachtet:
Eine Erstberatung bei einem einschlägig tätigen Rechtsanwalt ist immer hilfreich, sie sollte so früh wie möglich gesucht werden. Je mehr Zeit ins Land geht, umso geringer werden
Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Schuldner in Zusammenarbeit mit dem Anwalt bis hin zur Vermeidung einer Insolvenz zur Verfügung stehen. Bereits das erste Gespräch führt zum einen zu einer
psychischen Entlastung des Schuldners, weil er all seine Sorgen und Befürchtungen beim Anwalt „abladen kann“.
Zum anderen kann der Anwalt als insoweit außenstehender Lösungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume eröffnen, die dem Schuldner bislang verschlossen sind. Probleme werden rechtlich zutreffend eingeordnet und bereits in einem ersten Gespräch kann eine Strategie entwickelt werden, die in die Zukunft weist. Die ständige Beschäftigung mit der Vergangenheit und den aufgehäuften Problemen weicht dem Gefühl, wieder nach vorne blicken zu können, zum Handelnden zu werden und Entscheidungen treffen zu können.
Sofern ein erstes Orientierungsgespräch nicht kostenfrei angeboten wird, wie durch meine Kanzlei, geht es um einen überschaubaren finanziellen Aufwand in der Größenordnung zwischen 250,00 € und 300,00 € für eine Erstberatung in einer spezialisierten Kanzlei. Der Vorteil der tatsächlichen und rechtlich zutreffenden Einordnung der Situation des Ratsuchenden unter dem Aspekt eines Vergleiches oder Insolvenzverfahrens vermittelt wertvolle Entscheidungshilfen für die Zukunft, die eine solche Investitionen alle Mal rechtfertigen.