Alle nachfolgend genannten Pauschalhonorare sind Endpreise, sofern bestimmte Beträge genannt sind und verstehen sich incl. ges. Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Pauschalhonorare werden abweichend von der gesetzlichen Gebührenordnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) vereinbart. Fragen Sie unverbindlich nach einem Angebot:
Verbraucherinsolvenz: Grundpreis 955,00 € (umfasst außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch, Insolvenzantragstellung, Restschuldbefreiungs-und Stundungsantrag)
Bearbeitungsgebühr pro Gläubiger: 35,00 €
Bearbeitungsgebühr pro Immobilie: Auf Anfrage
Verbraucherinsolvenz für ehemalige Selbstständige: Grundpreis 1105,00 €
(weniger als 20 Gläubiger, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen /von Sozialversicherungsträgern wie Krankenkassen)
Bearbeitungsgebühr pro Gläubiger: 35,00 €
Bearbeitungsgebühr pro Immobilie: Auf Anfrage
Regelinsolvenz für aktuell Selbstständige und ehemals Selbständige (mehr als 19 Gläubiger/Forderungen aus Arbeitsverhältnissen) , ferner für jur. Personen (GmbH, GmbH & Co. KG etc.) : Ab 1195,00 € (aufwands - abhängig)
Bearbeitungsgebühr pro Gläubiger: 35,00 €
Bearbeitungsgebühr pro Immobilie: Auf Anfrage
Außergerichtlicher Vergleich zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens :
Grundpreis für Verbraucher i.S. des § 305 ff. InsO : Auf Anfrage / für (ehemals) Selbständige : Auf Anfrage
Bearbeitungsgebühr pro Gläubiger: Auf Anfrage
Insolvenzplan :
Grundpreis aufwandsabhängig ab 5250,00 €,
zuzüglich Bearbeitungsgebühr pro beteiligtem Gläubiger: Auf Anfrage
Wir akzeptieren im Einzelfall auch Ratenzahlung .
In allen anderen Beratungsfällen (z. B. Einzelvertretung in Vollstreckungsverfahren , Vertretung in Insolvenzstrafverfahren, Vertretung in Steuer- und AO-Sachen vor dem Finanzamt/Finanzgericht, insbeson-dere Insolvenzplanverfahren für Verbraucher und Selbstständige), die nicht mit den Pauschalhonoraren zur Verbraucher - oder Regelinsolvenz in Zusammenhang stehen, berechnen wir ein individuelles Zeit- oder Festhonorar, das wir nach Ihren Vorgaben kalkulieren.
In jedem Fall gilt: Jede Voranfrage - telefonisch oder per E-Mail - ist kostenfrei.
Jede persönliche Beratung in unserer Kanzlei oder beim Mandanten vor Ort ist kostenpflichtig nach den Vorschriften der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG).
Im Falle einer Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG :
Unsere Tätigkeit beginnt erst und Kosten entstehen ausschließlich dann, wenn wir die von Ihnen unterzeichnete Vergütungsvereinbarung nebst Kostenvorschuss und die unterzeichnete Vollmacht im Original per Post, per Fax oder per E-Mail/Scan erhalten haben. Natürlich informieren wir Sie zuvor über alle voraussichtlich entstehenden Anwalts-und sonstigen Kosten. Ein von Ihnen zu zahlender Vorschuss beträgt in aller Regel mind. 50% des vereinbarten Honorars.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, das alle Umstände Ihres Anliegens berücksichtigt.
Alle genannten Pauschalhonorare verändern sich auch bei höherem Arbeitsaufwand (Ausnahme Planinsolvenz) nicht. Selbst dann, wenn sich Ihr individueller Fall als schwierig und langwierig erweist, begleiten wir Sie, bis das Ziel eines Schuldenvergleiches oder einer Entschuldung ( bis zum Beschluß über die Restschuldbefreiung) erreicht ist.