Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument

Geraten Verbraucher und Selbstständige in eine wirtschaftlich bedrohliche Lage, müssen sie oft Privatinsolvenz anmelden. Damit verbunden sind eine lange Verfahrensdauer sowie ein Bonitätsverlust von bis zu zehn Jahren aufgrund entsprechender SCHUFA-Einträge. Die Alternativen sind andere Schuldenbereinigungs- und Sanierungsverfahren, beispielsweise das Insolvenzplanverfahren. 

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Die GmbH in der Insolvenz: Worauf ist zu achten?

Die Liquidität einer GmbH oder UG entscheidet häufig darüber, ob sich diese langfristig am Markt halten kann oder nicht. Gerade in Zeiten marktwirtschaftlicher Turbulenzen und radikaler Veränderungen von Marktbedingungen stehen viele Unternehmen vor großen Herausforderungen wie Zahlungsausfällen, dem Ausbleiben von Aufträgen oder dem Verlust von Mitarbeitern mit hoher Qualifizierung. Es kann also viele verschiedene Gründe geben, weshalb eine GmbH von einer Insolvenz bedroht ist. Der Insolvenzfall tritt dann ein, wenn eine Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Gesellschaft vorliegt. In besonderem Maße haben Unternehmergesellschaften bei ersten Krisenanzeichen auf eine detaillierte sowie präzise Kontrolle, Leitung und Durchführung betriebswirtschaftlich gebotener Maßnahmen zu achten. Denn die Erfahrung zeigt, dass so mancher Geschäftsführer sich nicht ausreichend darüber im Klaren ist, wie hoch das Risiko einer Haftung der Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen ist.

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Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2023

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